Franchiserecht

Franchiserecht

Franchiserecht


Wir beraten sowohl am Markt eingeführte Franchiseunternehmen, als auch Existenzgründer bei der Entwicklung von neuen Konzepten und unterstützen Franchisenehmer bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 

In hochrangigen Branchen wir Systemgastronomie, Bekleidung, Pflege, Lehrbereich, Fitness- oder Möbelbranche, blicken wir auf vielseitige Erfahrungen zurück.

Schwerpunkte im Franchiserecht:

Rechtliche Beratung bei der Entwicklung und Optimierung von Franchisekonzepten nebst Schaffung der entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen
Konzeption und Entwicklung eines individuellen Franchisevertrages unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Rechtssprechung und des Marktes
Überprüfung bestehender Franchiseverträge und Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung
Verhandlungen mit Franchisegebern oder Franchisenehmern
Durchsetzung von Rechten / Einfordern von Pflichten des Vertragspartners
Kündigung und Abwicklung von Franchiseverträgen mit Regelung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oder Vergütungs- und Ersatzansprüchen
 

Wir erstellen für Franchisegeber neben den Lizenz- und Franchiseverträgen auch Masterverträge und Gebietsentwicklungsverträge. Durch den gesellschaftsrechtlichen Ansatz unterstützen wir bei dem Einstieg von Investoren oder dem teilweisen oder kompletten Verkauf von Franchiseunternehmen.
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